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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern439508
Datum12.11.2007 23:34      MSG-Nr: [ 439508 ]7799 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Detlef Maushakealso a) ich meinte ab 22h am Vortag des Dienstantritts (bei uns 8h morgens)


hab ich auch nix zu gesagt ;-)

Geschrieben von Detlef Maushakeb) wird niemand mit keiner Regelung ein Trinken alkoholkrankter Mitarbeiter während des Dienstes verhindern

Leider wahr. Aber man ist als Führungskraft im Fall des Falles schonmal einen guten Schritt weiter, wenn man es vorher geregelt hat (und das auch beweisen kann --> schriftform)

C: selbes spiel wie bei b. Und wer es in Kauf nimmt bzw es weiß und nichts dagegen unternimmt macht sich mitschuldig

schönen abend noch


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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