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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 439508 | ||
Datum | 12.11.2007 23:34 MSG-Nr: [ 439508 ] | 7799 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Detlef Maushake also a) ich meinte ab 22h am Vortag des Dienstantritts (bei uns 8h morgens) hab ich auch nix zu gesagt ;-) Geschrieben von Detlef Maushake b) wird niemand mit keiner Regelung ein Trinken alkoholkrankter Mitarbeiter während des Dienstes verhindern Leider wahr. Aber man ist als Führungskraft im Fall des Falles schonmal einen guten Schritt weiter, wenn man es vorher geregelt hat (und das auch beweisen kann --> schriftform) C: selbes spiel wie bei b. Und wer es in Kauf nimmt bzw es weiß und nichts dagegen unternimmt macht sich mitschuldig schönen abend noch Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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