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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 439507
Datum12.11.2007 23:23      MSG-Nr: [ 439507 ]7836 x gelesen

Hallöle,

also a) ich meinte ab 22h am Vortag des Dienstantritts (bei uns 8h morgens)

b) wird niemand mit keiner Regelung ein Trinken alkoholkrankter Mitarbeiter während des Dienstes verhindern

c) bleibt es jedem MA und Vorgesezten überlassen gegen offensichtlichen Alkoholgenuß einzuschreiten und ein Diszi zu eröffnen. JAAAA das ist BÖÖÖÖSE ggüb dem MA aber wen schützen wir vor was? Ich mag nicht der Wachabteilungsleiter sein der einer Witwe erklären muß "ja vom Alkohokonsum des Kollegen haben wir gewußt aber das er ihren Mann bei einer Alarmfahrt totfährt das konnte ja keiner ahnen!". oder?

Gruß

Detlef



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