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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern439410
Datum12.11.2007 18:06      MSG-Nr: [ 439410 ]7893 x gelesen

Geschrieben von Sascha TrögerNö. Siehe den zitierten § 15.

Geschrieben von ---Sascha Tröger--- BGV A1/ GUV-V A1, § 15
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten:

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.


Okay.... kommt dem aber ziemlich nahe....
und wer legt fest, wann der Zustand beginnt, in dem man sich und andere gefährdet?
Wohl der "Chef"..... sprich wehrleitung, kommune usw


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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