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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 439382 | ||
Datum | 12.11.2007 16:57 MSG-Nr: [ 439382 ] | 7892 x gelesen | ||
Moin! Das ist meiner Meinung im allgemeinen Direktionsrecht eines Arbeitgebers verankert, dass sowas festgesetzt werden kann. Im Arbeitsvetrag wird festgelegt, dass die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen der Firma gelten. Da steht dann u.a.: Für die Mitarbeiter besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot im Betrieb. Darunter fällt auch das Einschleusen von alkoholischen Getränken in den Betrieb sowie das Erscheinen am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | ||||
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