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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaStandheizung bei FF - Wartung und Nutzung22 Beiträge
AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen439315
Datum12.11.2007 12:58      MSG-Nr: [ 439315 ]5671 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierDas gilt m.W. nur für Standheizungen ab Bj. 1975 und vor Inkraftreten der EU-Richtlinie 2001/56/EG. Zumindest die 2001/56/EG fordert keinen Brennkammertausch.

Als unser ELW im Frühjahr beim TÜV war, war das einzige Manko, dass der Nachweis über das Alter der Brennkammer nicht vorlag. Baujahr definitiv nach `75 und vor `01.



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