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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themaals Gerätewart ist man der Dumme17 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438975
Datum10.11.2007 20:52      MSG-Nr: [ 438975 ]7917 x gelesen
Infos:
  • 10.11.07 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

  • Geschrieben von Heiko BoergerSind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s

    Bei einer Pflichtenübertagung sollten die übertragenen Tätigkeiten auch darin definiert sein.

    Geschrieben von Heiko BoergerWie würdet Ihr euch verhalten?

    -Tätigkeitsfeld genau definieren lassen

    -Deine Zweifel schriftlich dokumentieren und einreichen

    -Die Klausel in die Pflichtenübertragung aufnehmen, daß Du Tätigkeiten extern vergeben kannst, wenn Du nicht alle Tätigkeiten selbst erledigen kannst

    -Dann unterschreiben (auch als Zeichen guten Willens dafür, daß Du den Lehrgang erhalten hast

    -Wenn es Probleme gibt: Melden (dokumentiert) macht frei und belastet den Vorgesetzten.

    Geschrieben von Heiko BoergerWer ist der Dumme?

    Wer macht den Fehler?

    Du führst eine Wartung nicht durch, die Du per Unterschrift als durchgeführt dokumentierst- im Schadensfall kann es für Dich (mit) ein Problem sein.

    Du führst eine erforderliche Wartung nicht durch, weil Du keine Zeit hast und weist Deinen Vorgesetzten nachweislich schriftlich darauf hin- Problem des Vorgesetzten.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle




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