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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | als Gerätewart ist man der Dumme | 17 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 438975 | ||
| Datum | 10.11.2007 20:52 MSG-Nr: [ 438975 ] | 7917 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Boerger Sind die tätigkeiten das Gerätewartes irgendwo definiert? FwDV`s Bei einer Pflichtenübertagung sollten die übertragenen Tätigkeiten auch darin definiert sein. Geschrieben von Heiko Boerger Wie würdet Ihr euch verhalten? -Tätigkeitsfeld genau definieren lassen -Deine Zweifel schriftlich dokumentieren und einreichen -Die Klausel in die Pflichtenübertragung aufnehmen, daß Du Tätigkeiten extern vergeben kannst, wenn Du nicht alle Tätigkeiten selbst erledigen kannst -Dann unterschreiben (auch als Zeichen guten Willens dafür, daß Du den Lehrgang erhalten hast -Wenn es Probleme gibt: Melden (dokumentiert) macht frei und belastet den Vorgesetzten. Geschrieben von Heiko Boerger Wer ist der Dumme? Wer macht den Fehler? Du führst eine Wartung nicht durch, die Du per Unterschrift als durchgeführt dokumentierst- im Schadensfall kann es für Dich (mit) ein Problem sein. Du führst eine erforderliche Wartung nicht durch, weil Du keine Zeit hast und weist Deinen Vorgesetzten nachweislich schriftlich darauf hin- Problem des Vorgesetzten. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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