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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 438551 | ||
Datum | 08.11.2007 16:26 MSG-Nr: [ 438551 ] | 153879 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Glauer Seit wann regelt die DV 7 die zu beschaffende Ausrüstung? Auszug FwDV 7, Seite 9 Einsatzgrundsätze Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. An Einsatzstellen, an denen eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werdenGeschrieben Regelt zwar nicht die Beschaffung aber die Ausrüstung, gelle???!!! Gruß otto Meine persönliche Meinung, ist halt persönlich. | ||||
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