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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 438472 | ||
Datum | 08.11.2007 11:56 MSG-Nr: [ 438472 ] | 154421 x gelesen | ||
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Geschrieben von Timo Joormann Im "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert. Unglaublich, dass sowas in einem "Gesetz" stehen soll - wo eigentlich genau, weil ich das bisher beim Überfliegen nicht gefunden habe..... Mich wundert in Deutschland nix mehr... Geschrieben von Timo Joormann Eine Änderung ist laut diesem Gesetz erstmalig nach fünf Jahren per Ratsbeschluss zulässig. Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben. Das hab ich gefunden. Aber: Die Frage ist, ob das faktisch eine beschlußnotwendige Änderung ist - und ob das heute auch noch so gesehen wird. Wäre aber eine Aufgabe für einen Verwaltungsjuristen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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