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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 438460 | ||
Datum | 08.11.2007 10:45 MSG-Nr: [ 438460 ] | 154834 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
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Tach, Post! Geschrieben von Timo Joormann Da hast du was falsch verstanden. Der Wehrführer KANN den Haushalt nicht offenlegen, da man selbst ihn darüber im Dunkeln tappen lässt! So ein Unsinn. Der Haushaltsplan ist mindestens 7 Tage öffentlich auszulegen und für jedermann einsehbar (§ 79 (3) Gemeindeordnung NW). Man muß sich ggf. halt mal die Mühe und aufs Rathaus dackeln um reingucken zu können. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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