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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio438460
Datum08.11.2007 10:45      MSG-Nr: [ 438460 ]154834 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Timo JoormannDa hast du was falsch verstanden. Der Wehrführer KANN den Haushalt nicht offenlegen, da man selbst ihn darüber im Dunkeln tappen lässt!

    So ein Unsinn. Der Haushaltsplan ist mindestens 7 Tage öffentlich auszulegen und für jedermann einsehbar (§ 79 (3) Gemeindeordnung NW).
    Man muß sich ggf. halt mal die Mühe und aufs Rathaus dackeln um reingucken zu können.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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