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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 438417 | |||
Datum | 08.11.2007 08:12 MSG-Nr: [ 438417 ] | 154363 x gelesen | |||
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Geschrieben von Timo Joormann Ja, tut mir leid, da irrst du dich. Drevenack ist bereits 2002 auf kurzem Dienstweg mal eben zur Gruppe "umgestrickt " worden - damals hies es, "regt euch doch nicht so auf, ist doch nur ein Name." Gut, damals ging es ja auch wohl auch nur um den Namen, was jedoch keine Auswirkungen auf den Fahrzeugbestand der Einheit hatte. Erst mit Beschlußfassung über den Bedarfs- und Entwicklungsplanes kommt zur (zugegeben erst nachträglichen Zustimmung) der Namensänderung eine (dem Namen entsprechende) Änderung der Fahrzeugstruktur hinzu. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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