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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 438411 | |||
Datum | 08.11.2007 07:55 MSG-Nr: [ 438411 ] | 154469 x gelesen | |||
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Themengruppe: | |||||
Geschrieben von Timo Joormann Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben. Mit positiver Abstimmung über den neuen Bedarfsplan scheint mir dieses mittlerweile faktisch geschehen - oder irr ich mich da? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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