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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438404
Datum08.11.2007 07:34      MSG-Nr: [ 438404 ]154301 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

    alle 10 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Der Bedarfsplan ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Nichts desto trotz haben wir alle beteiligten Behörden und Institutionen von den Konsequenzen unterrichtet.

    Das Feuerschutz- u. Hilfeleistungsgesetz (FSHG) besagt in § 22, (1): ?Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne (?) aufzustellen und fortzuschreiben.? An zehn Terminen zur Erörterung des entstehenden BSBP`s wurde in Hünxe nur an EINEM Termin (dem allerersten!!) EIN Angehöriger der Wehrführung hinzugezogen!

    Alles andere dürfte ein Werk von Bürgermeister, Sachbearbeiter Ordnungsamt und dem Gutachter gewesen sein, das können wir aber nur vermuten.



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