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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Timo8 J.8, Drevenack / NRW | 438404 | ||
Datum | 08.11.2007 07:34 MSG-Nr: [ 438404 ] | 154301 x gelesen | ||
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Themengruppe: | ||||
Der Bedarfsplan ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Nichts desto trotz haben wir alle beteiligten Behörden und Institutionen von den Konsequenzen unterrichtet. Das Feuerschutz- u. Hilfeleistungsgesetz (FSHG) besagt in § 22, (1): ?Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne (?) aufzustellen und fortzuschreiben.? An zehn Terminen zur Erörterung des entstehenden BSBP`s wurde in Hünxe nur an EINEM Termin (dem allerersten!!) EIN Angehöriger der Wehrführung hinzugezogen! Alles andere dürfte ein Werk von Bürgermeister, Sachbearbeiter Ordnungsamt und dem Gutachter gewesen sein, das können wir aber nur vermuten. | ||||
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