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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 438394 | ||
Datum | 08.11.2007 00:16 MSG-Nr: [ 438394 ] | 154398 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
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Geschrieben von Sebastian Krupp
1. Ist aus meiner Sicht nicht fragwürdig, denn der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig und der Austritt auch. Alles was dazwischen ist, gehört zur dienstlichen Pflicht. Wozu gibt es denn im FSHG die Rechte und Pflichten eines Feuerwehrangehörigen. 2. Hier liegt doch eines klar auf der Hand. Durch die unzulässige Degradierung einer Einheit vom Löschzug zur Löschgruppe, sind solche Diskriminierungen in den anderen Einheiten vorprogrammiert. Aufgrund der kommunalen Neuordnung in den 70er Jahren wurde per Gesetz festgeschrieben, dass die Einheit Drevenack einen Löschzug darstellt. Dieses Gesetz kann nur durch einen Ratsbeschluss aufgehoben werden. Denn es anscheinend jedoch nicht gibt. Also wird eine Einheit zu unrecht degradiert. 3. Sagen wir so. Auf dem Lande hat eine Ortsfeuerwehr nicht nur hoheitliche, sondern auch gesellschaftspolitische Positionen. Bei uns ist es z. B. so, dass wir die ortsansässigen Vereine unterstützen. Würde man unsere Einheit schließen, hätten die Vereine massive Probleme mit ihrer Organisation. Ähnlich sieht es in Hünxe-Drevenack aus. Wie es bei Deiner Einheit aussieht, kann ich schlecht beurteilen. 4. Gebe ich Dir völlig recht. 5. Weil der Wehrleiter die Mittel für den Haushalt plant. Und daher ist es schon notwendig zu wissen, wie viele Mittel er für welche Positionen er plant. Denn der öffentliche Haushalt weißt nämlich nur die Gesamtsumme für die Haushaltsstelle aus. Einzelpositionen werden nicht detailliert aufgeführt. Also keine klare Einsicht für die Bevölkerung. Geschrieben von Sebastian Krupp
1. Nun, ich denke es kommt aus der Sicht des Betrachters, welchen Wert ein TLF 16/25 oder ein LF 16/12 hat. Wenn Du eine Einheit bist, welche Richtung TH strukturiert ist bzw. war ist natürlich der LF 16/12 höherwertig (Gruppenfahrzeug mit Rüstsatz). Dagegen ist ja der TLF 16/25 ein Staffelfahrzeug. 2. Sagen wir so. Im Kreis Wesel brauchst Du ohne FMS nicht mehr mit der KLW Kontakt aufnehmen, denn dies wird von der Leitstelle so gewünscht. Nur noch bei Rückmeldungen ist dies erforderlich. Und das zeigst Du mit dem Status 5 ja an. Aber ohne FMS ist dies nicht möglich. 3. So lange die digitale Alarmierung und der digitale Funk nicht 100%ig eingeführt ist, sollte man die Sirenenalarmierung ruhig aufrecht erhalten. Teilweise gibt es ja auch aktive Kameraden die bis heute keine eigenen Funkmeldeempfänger haben. Diese kannst Du nur über Sirenenalarmierung bekommen. 4. Der Einsatzwert von Anhängern ist aus meiner Sicht problematisch. Denn "dank" der neuen Führerscheinregelung, darf ein Klasse B - Fahrer so ein Gefährt überhaupt nicht mehr bewegen. Hat der Fahrer schon die Klasse C, darf er nur einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Aufgrund dieser Tatsache ist der Nutzwert des Anhängers schon reduziert, d. h. habe ich keine entsprechenden Fahrer kann ich den Anhänger nicht zum Einsatz bringen. 5. Kommt auf die Sicht des Betrachters an. Aus meiner Sicht ist ein Logistikfahrzeug sinnvoll, damit an Einsatzstellen Einsatzfahrzeuge nicht für Besorgungsfahrten zweckentfremdet werden. Diese werden ja für den Einsatz benötigt. Geschrieben von Sebastian Krupp
Gehen wir mal den Weg, wie Du ihn vorgeschlagen hast. Als erstes müßten die Kameraden die untere Aufsichtsbehörde einschalten. In diesem Falle wäre es der Kreis Wesel. Die Kreisverwaltung wird sich offiziell die Stellungnahme der Kommune und anschließend der Feuerwehr anhören. Haut dieser Weg nicht hin, geht man zur nächsten Instanz. Dies wäre die obere Aufsichtsbehörde (= Bezirksregierung). Nur so mal als kleine Zwischenfrage: Schon einmal versucht dort als einfacher Feuerwehrmann einen Termin zu bekommen? Nein, dann versuche es mal. Natürlich werden die Aufsichtsbehörden reagieren. Aber sicherlich nicht so schnell, wie man es sich wünscht. Dazu sind viel zu viele politische Gremien dazwischen geschaltet. Natürlich könnte man bei Nichteinhaltung der UVV die FUK einschalten. Die reagieren relativ schnell. Nur was kann die FUK machen? Nicht viel, denn letztendlich muss doch die Kommune die Mißstände abschaffen. | ||||
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