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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Studieren neben Einsatzdienst? | 4 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 438392 | ||
Datum | 07.11.2007 23:31 MSG-Nr: [ 438392 ] | 4040 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Holm Meine Überlegungen gingen dahin, dass dies in einer 48h Woche mit 24h Dienst doch eigentlich zu realisieren sein müsste...oder? Was kann dagegen sprechen.. (.Arbeitszeitverordnung )? Soweit die eigentliche Arbeit nicht leidet, oder deutlich gesagt; Du pünktlich zum Dienst erscheinst, was soll dagegen sprechen. Der AZV ist egal was du in deiner Freizeit machst vorausgesetzt du gehst keiner wirtschaftlichen Arbeit nach. Ein Studium fällt in dem Fall unter Freizeitbeschäftigung. Genau so gut könnte man einen Töpferkurs bei der VHS besuchen. Viel wichtiger ist die Absprache mit dem WAL oder DGL und den Kollegen um die ein oder andere Schicht zu regeln. Inwieweit das möglich ist muss man im eigenen Haus klären. Geschrieben von Martin Holm Gibt es Städte die even. sogar Interesse zeigen und sogar even. Kosten ( Stuiengebühren, Semstergebühren) bezahlen?? Theoretisch könnt man versuchen ein paar Tage Sonderurlaub (Weiterbildung im dienstlichen Interesse) zu beantragen. Vieleicht läst sich der Dienstherr darauf ein, wäre da aber sehr skeptisch und es wären wenn überhaupt nur ein paar Tage im Jahr. Würde einen solchen Antrag auch nur empfehlen wenn man schon einige Semester hinter sich hat und man sicher ist die Doppelbelastung auch durchzuziehen. Sähe blöd aus wenn man erst groß beantragt und nach dem 1. Sem die Brocken hinschmeist. Das die Gemeinde mögliche Gebühren übernimmt halte ich für sehr unwahrscheinlich, es gibt zwar nichts was es nicht gibt aber mir ist ein solcher Fall nicht bekannt. Gruß Udo | ||||
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