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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonder- und Wegerecht bei Übungsfahrten | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 438227 | ||
Datum | 07.11.2007 14:09 MSG-Nr: [ 438227 ] | 8346 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Mehrl sollten diese dann auch unter gebührender Berücksichtigung der Verhältnismäßig sowie dem Ausschluß einer Gefährdung anderer in Anspruch genommen werden, da einem normalen verkehrsteilnehmer nicht bekannt werden darf,Also Blauhorn nur zur seelischen Genügsamkeit der Insassen, oder wie? Weil wenn ich nicht auf andere Verkehrsteilnehmer damit einwirke, wofür brauche ich dann SoSi? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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