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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Krankenhaus
Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaKFZ-Mechatroniker versus Rettungsassistent14 Beiträge
AutorMark8 S.8, Hamburg / Hamburg437587
Datum04.11.2007 15:55      MSG-Nr: [ 437587 ]5841 x gelesen

2007 wars auch noch so... :)
Die Begründung liegt darin, dass die RS Prüfung vom beamtenrechtlichen her ein Teil der Laufbahnprüfung ist und somit von JEDEM angehendem Brandmeister gemacht werden muss.

Somit müssen auch alle RettSan/RettAss die Theorieausbildung und die Prüfung mitmachen. Während die anderen dann die KH Praktika machen (kosten die BF Geld) wird man schon an der Wache eingesetzt.

Allerdings versuchen die Ausbilder schon seit Ewigkeiten das Laufbahnrecht dahingehend zu ändern, damit man nicht nochmal alles von vorne machen muss.



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