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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandassessor in Bayern | 7 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Georgsmarienhütte / Niedersachsen | 437550 | ||
Datum | 04.11.2007 14:50 MSG-Nr: [ 437550 ] | 6812 x gelesen | ||
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Moin, bei der Feuerwehr ist es im Prinzip so, wie bei den restlichen "Staatsdienern" auch. Davon gehe ich zumindest erstmal aus. Bei wikipedia heißt es (http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor), dass der Titel nach Hochschulstudium und Ablegen der 2. Staatsprüfung geführt werden kann. Im Prinzip, so verstehe ich das dort zumindest, bedeutet das, dass der Titel äquivalent zum Titel "Brandrat z.A. (zur Anstellung)" ist. Wie eine entsprechende Person nun betitelt wird, liegt anscheinend am Landesrecht. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wieso diese Personen in Bayern nun "Assessor" heißen, aber nichts darüber in den von Ihnen genannten Verordnungen steht. Mögliche Erklärung: Letzter Satz des wikipedia Artikels (http://de.wikipedia.org/wiki/Assessor) - Personen mit der entsprechenden Ausbildung führen den Titel Assessor, wenn sie nicht verbeamtet sind. Sicher bin ich nicht, aber ich würde am ehesten sagen, dass es einfach an einer begrifflichen Ungenauigkeit liegt. Wenn man hier dann im Groben Ass. = Rat z.A. gelten lässt, gibts aber keine Probleme - würd' ich sagen. Mit freundlichen Grüßen, AH | ||||
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