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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 437219 | ||
Datum | 02.11.2007 17:41 MSG-Nr: [ 437219 ] | 11164 x gelesen | ||
...bei einer Sache gehen wir dann wohl Konform: nicht gleich die Rübe abreissen, sondern Fakten sammeln und diese Bewerten. Einen Ausschluss aus der Wehr hab ich sicher schneller erreicht, als einen guten Feuerwehrangehörigen zu gewinnen/behalten. Zur Ergänzung (bin kein Juramensch): Mit Betrug meine ich nicht unbedingt, dass der entsprechende Kamerad notorisch alte Omis um ihren Sparstrumpf bringt oder deutschlandweit mit einer feisten Masche reihenweise Leute übers Ohr haut, aber wie schnell kann eine Anschuldigung wegen Kredit- oder Scheckbetrug im Raum stehen und sich im Nachhinein als aufgeschaukeltes Misverständnis (oder dummes wenn dann auch strafbares Verhalten) herausstellen. Ich würde daher immer erst die Art und Schwere der Anschuldigung anschauen, die Dienststellung des Beschuldigten mit einbeziehen und dessen Sichtweise (eine Art Verteidigung) einholen bevor ich eine Beurlaubung/Suspendierung ausspreche. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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