Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Beantragung von Sonderrechten | 59 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 437191 |
Datum | 02.11.2007 15:55 MSG-Nr: [ 437191 ] | 15040 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jakob TheobaldMan sollte auch schon mal darüber nachdenken pro FA auf dem Fahrzeug eine Flasche Mineralwasser mitzuführen. Das sollte doch wohl Standart sein. Dann entfällt die Notwendigkeit mit Sosi zum nächsten Getränkehändler zu fahren. Im Sommer ist so eine Flasche pro Kraft schnell weg. Wir haben auf Staffelfahrzeug schon ne ganze Kiste.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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