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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beantragung von Sonderrechten | 59 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 437140 | ||
Datum | 02.11.2007 13:07 MSG-Nr: [ 437140 ] | 15086 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Nach meiner Ansicht sollte man mit dem Sondersignal sehr sparsam umgehen. Irgendwann nimmt es dann keiner mehr ernst. Nach dem Motto, "die fahren ja eh nur Getränke holen." Ähm...wieso sollten sie? Wenn ich im Stau stehe, vor mir irgndwo vorne eine riesen Rauchwolke (da geh ich jetzt bei 200 Einsatzkräften von aus) und sich von hinten ein rotes Auto krachmachend durch den Stau arbeitet komm ich mit Sicherheit nicht auf die Idee: "Man müssen die Durst haben, aber Getränke anliefern ist mit § 35 nicht vereinbar. Den lass ich jetzt nicht durch!" Und auch die Planung geht auch nur bis zu einem bestimmten Punkt. Nehm einen langandauernden Einsatz, der 18.30h beginnt. Zu der Uhrzeit haben viele noch nix zu Abend gegessen, bzw. waren grad dabei. Da ist was zu beißen an der Einsatzstelle dringender als 9.00h in der Woche. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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