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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Warnung der Bevölkerung - war: Großbrand in Emmerich | 21 Beiträge | ||
Autor | Eppl8e R8., Esslingen / BW | 437070 | ||
Datum | 02.11.2007 08:28 MSG-Nr: [ 437070 ] | 8744 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ich habe 2004 an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für Zivilschutz eine Anfrage gestellt, welche Ansätze zur Warnung der Bevölkerung in einem "sirenenlosen/Sirenen bereinigten" Gebiet verfolgt werden für (einfach gesagt): Personen, die sich in/an einem Schadensgebiet befinden, dies aber nicht mitbekommen (Spaziergänger, Jogger usw...) Nachts, wenn alles schläft... Anwort (mit Anhang weiter unten): _______________________________________________________ Sehr geehrter Herr Epple, ich habe Ihre Mail vom 10. März 2004 zur Beantwortung erhalten. Zu Ihren Fragen : Die Entwicklung und Untersuchung zu neuen Techniken werden im geplanten Rahmen , wie er auf unserer Webseite Infos zur Zivilschutztechnik geschildert ist, fortgeführt. Zur Zeit wird das Ergebnis des Feldversuches DCF77 Funkalarmuhr ausgewertet. Eine weitere Untersuchung zur Nutzung des Festnetztelefons für die Bevölkerungswarnung befindet sich im Vergabeverfahren. Der Ausbau des SatWaS erfolgt weiter, neben den mehr als 140 angeschlossenen Hörfunk- und Fernsehbetreibern und anderen Medien des Internets wird jetzt auch ein Pagerbetreiber (e-message) an das System angeschlossen und bei den großen Fernsehbetreibern die unmittelbare Einspeisung der Amtlichen Gefahrendurchsagen in den Lauftext forciert. Zur Sirenenproblematik habe ich als Anlage eine Zusammenfassung des heutigen Standes zur Information beigefügt. Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxx Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für Zivilschutz e-mail: xxx@bva.bund.de Tel: 01888 358 xxxx Fax 01888 358 xxxx Anhang _________________________________________ Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für Zivilschutz Zentrum für Krisenmanagement Warnung der Bevölkerung mit Sirenen Die Grundlagen für die jetzigen Regelungen zur Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall hat der Gesetzgeber in der gesetzlichen Neuordnung des Zivilschutzgesetzes (ZSG) vom 25.03.1997 getroffen. Gemäß § 6 ZSG erfasst der Bund die besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrag des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen. Gemäß Artikel 70 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 30 GG sind die Länder und nicht der Bund für den Katastrophenschutz zuständig. Es ist Sache der Länder und nicht des Bundes, die für den Katastrophenschutz erforderliche Infrastruktur, ggf. auch Sirenen für die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen, vorzuhalten. Bund und Länder haben sich seinerzeit geeinigt, an der Stelle des früheren Zivilschutz (ZS ) -Sirenenkonzeptes bei Großschadenslagen nur noch den Rundfunk als Hauptwarnmittel einzusetzen. Mehr als 40000 ZS- Sirenen, darunter 99 Hochleistungssirenen, wurden kostenlos von den Gemeinden übernommen und werden heute noch für die Alarmierung der Brandschutzkräfte und zum Teil auch für die Alarmierung der Bevölkerung in Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential für die Warnung der Bevölkerung genutzt. Bei einem Großschadensfall wird es am Ort des Entstehens einer Gefahr durch das Schadensereignis selbst oder durch Lautsprecherdurchsagen und auch durch die noch vorhandenen Sirenen der Gemeinden zu einer Sofortwarnung der Bevölkerung im unmittelbaren Schadensgebiet kommen. Für die außerhalb dieses Gebietes wohnende Bevölkerung gibt es kein Warnmittel mit Weckeffekt, wie früher die ZS-Sirene. Die darauf notwendig werdenden weiteren Warnungen und Informationen zur Gefahrenentwicklung gehen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) . Es ist vorgesehen, dass bei Gefahren, deren Entwicklung vorhersehbar sind, unverzüglich im Rundfunk die Aufforderung ergeht, das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten und evtl. die Nachbarn hierüber zu unterrichten (Nachbarschaftshilfe). Eine solche Warnung ist und wurde auch in der Vergangenheit mit Erfolg bei Naturkatastrophen, technischen Unfällen überregionalen Ausmasses praktiziert. In einer Krisensituation zeigt sich ebenfalls, dass die Bevölkerung sehr schnell sensibilisiert ist und von sich aus die Ereignisse im Rundfunk verfolgt (Beispiel Nacht vom 11. zum 12. September wo bis in die frühen Morgenstunden von Millionen von Hörern und Fernsehzuschauern die Nachrichtenberichterstattung verfolgt wurde). Das Rundfunkwarnsystem hat seine Stärken bei einer bereits sensibilisierten Bevölkerung, seine Schwächen bei einem Gefahrenereignis aus blauem Himmel. Die bereits beschlossenen und teilweise bereits realisierten Maßnahmen zur Beschleunigung der Übermittlung der Warndurchsagen von den gefahrenerfassenden Stellen zu den Rundfunkanstalten mit Hilfe eines satellitengestützten Kommunikationssystems sollen durch weitere Warnkomponenten in der nächsten Zeit ergänzt werden. Dabei ist vorgesehen, bereits in der Bevölkerung vorhandene Kommunikationsempfangssysteme für Zwecke der Warnung mitzubenutzen. Dies geschieht bereits bei dem eingerichteten Satellitengestützten Warnsystem SatWaS. Allerdings werden die künftigen Warnkomponenten, Alarmfunkuhr, Handywarnung, Information im Internet mit einem Weckeffekt zur Zeit noch entwickelt bzw. befinden sich in der Erprobung. Die 1993 , nach der Stilllegung des Zivilschutz-Warnsystems an die Gemeinden übergebenen ZS-Sirenen werden heute im gesamten Bundesgebiet wie folgt genutzt: ? 24000 Sirenen nur für die Alarmierung der Feuerwehr und nicht zur Alarmierung der Bevölkerung. Sie können das Feuerwehrsignal (zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute) abgeben. ? 15000 Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr und zusätzlich, mit einminütigem Heulton, ein Signal für die Alarmierung der Bevölkerung mit dem Zweck, sie zum Einschalten des Rundfunks aufzufordern und dort auf Gefahrendurchsagen zu achten. Mit den letztgenannten Sirenen ist die Alarmierung der Bevölkerung innerhalb eines Umkreises von 10 km, teilweise bis 25 km um Kernkraftwerke sowie teilweise in der Umgebung von Gefahrstoffbetrieben und Hochwassergebieten gesichert. Alle diese Sirenen können lokal, orts- bzw. kreisweise in der Regel von den Rettungs-/Feuerwehr-Leitstellen über BOS-Funk ausgelöst werden. Es ist möglich, diese Leitstellen , z.B. durch frühzeitige behördeninterne Aufforderung zum Mithören des Rundfunks, auch für eine ?zentrale? Auslösung von Sirenensignalen zu verwenden. Dabei ist es wichtig zu wissen, das nur etwa 16% der Sirenen noch den Heulton aktivieren können. Eine Nachrüstung der restlichen Sirenen mit Modulen zur Auslösung des Heultons ist möglich; in letzter Zeit wird das auch von Gemeinden punktuell gemacht. Die Wiedereinrichtung einer zentralen Auslösung für Zivilschutzzwecke ist nur durch Neuaufbau eines zentralen digitalen Auslösenetzes möglich, da die frühere analoge Auslösetechnik der ehemaligen Bundespost nicht mehr zur Verfügung steht. Neben diesem neuen digitalen Auslösenetz müssten selbstverständlich alle Sirenen mit entsprechend neuen Empfangsmodulen und Sendemodulen für den Heulton von einer Minute nachgerüstet werden. Die Investitionskosten und Betriebskosten hierfür sind sehr hoch. Der Bund hat diese Problematik auch in einem Forschungsvorhaben untersuchen lassen. Das Ergebnis im Zitat: ?Die Einbeziehung der vorhandenen Feuerwehrsirenen in das Warnsystem ist zwar technisch möglich, aus verschiedenen Gründen jedoch weniger interessant. Sie eignen sich eher als lokale Alarmierungsmittel in der Umgebung von Objekten mit besonderen Gefahrenpotential? Die Sirenen behalten ganz im Sinne des künftig integrierten Hilfeleistungssystems von Bund, Ländern und Kommunen , dort wo sie vorhanden sind, weiterhin ihre lokale Bedeutung. Dies besonders dort, wo das verwendete Sirenensignal die Aussage beinhaltet, das Rundfunkgerät einzuschalten. Bund und Länder haben nach den Ereignissen des 11. September und nach den Naturkatastrophen der letzten Jahre der Zentralstelle für Zivilschutz den Auftrag gegeben, Realisierungsmöglichkeiten und die Kosten für ein neues Zivilschutz-Sirenenwarnsystem zu untersuchen. Diese Untersuchung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der AK V der IMK hat hiervon Kenntnis genommen. Der Bund hat jedoch zunächst eine Entscheidung über den eventuellen Aufbau von bundeseigenen Zivilschutzsirenen zurückgestellt, bis die Ergebnisse aller Feldversuche mit neuen Techniken vorliegen . Stand Februar 2004 Ein Link zu SatWas http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_399436/DE/02__Themen/11__Zivilschutztechnik/04__Warnsyst/01__SatWas/SatWas__node.html__nnn=true Ein Link zur Weiterentwicklung (ist offenbar 2003 stehengeblieben) http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_399440/DE/02__Themen/11__Zivilschutztechnik/04__Warnsyst/02__Entwickl/Entwickl__node.html__nnn=true Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim | ||||
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