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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 437067 | ||
Datum | 02.11.2007 08:14 MSG-Nr: [ 437067 ] | 11061 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Hank Wie handelt der Vorstand richtig? 1. Er handelt rechtlich am besten gar nicht, da die Dienstverhältnisse immer noch Sache der Kommune sind. 2. Er handelt menschlich komplett falsch, wenn er eine Vorverurteilung aufgrund der B***-Zeitung vornimmt. 3. Er handelt u.U. auch komplett falsch, wenn er die Angelegenheit unter Nennung recht vieler Details in einem öffentlich zugänglichen Internetforum zur Diskussion stellt... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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