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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 437064 | ||
Datum | 02.11.2007 07:39 MSG-Nr: [ 437064 ] | 11079 x gelesen | ||
Guten Morgen, interessantes Thema. Geschrieben von Manuel Schmidt In fast allen Ländern wenden Verwaltungsgerichte für FFler die gleichen Grundsätze wie für HA-Fwler an. Mindestens so interessant wie das Thema selbst. Kannst Du das mit Fundstellen belegen? Es ist unwahrscheinlich das eine Beurlaubung 'durchgeht'. Immerhin ein Verwaltungsakt, der einer Rechtsgrundlage bedarf. Und da die meisten Ländergesetze dem alten Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) nachgehen, wird es schon sehr wackelig was da passiert. Denn eine Ermittlung findet häufiger statt als Du denkst. Wer weiß, vielleicht wird auch derzeit gegen mich ermittelt?? Was anderes ist das Urteil eines ordentlichen Gerichts, oder die Staatsanwaltschaft stellt ein Ergebnis fest. Dann könnte man drüber nachdenken. Ansonsten werden Dir diese Verwaltungsgerichte auf die Finger hauen. Mit kameradschaftlichem Gruß Paul | ||||
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