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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beantragung von Sonderrechten | 59 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 437043 | ||
Datum | 01.11.2007 23:06 MSG-Nr: [ 437043 ] | 15056 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten Schild Und der Fahrer hat das nicht gemacht, weil er Lust dazu hatte, sondern es wurde angeordnet. Ui- d.h. aber nur, daß jemand anderers die Verantwortung mehr trägt. Normalerweise ist es schon ziemlich schwer zu argumentieren, daß Essen oder Getränke mit einem Zeitvorteil von einigen Minuten herbeigeschafft werden müssen. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel? Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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