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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeantragung von Sonderrechten59 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen437043
Datum01.11.2007 23:06      MSG-Nr: [ 437043 ]15056 x gelesen

Geschrieben von Torsten Schild Und der Fahrer hat das nicht gemacht, weil er Lust dazu hatte, sondern es wurde angeordnet.
Ui- d.h. aber nur, daß jemand anderers die Verantwortung mehr trägt. Normalerweise ist es schon ziemlich schwer zu argumentieren, daß Essen oder Getränke mit einem Zeitvorteil von einigen Minuten herbeigeschafft werden müssen. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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