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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 437042 | ||
Datum | 01.11.2007 23:05 MSG-Nr: [ 437042 ] | 11087 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Das Verfahren wurde hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Zahlung einer Geldbuße in der besagten Höhe eingestellt! Es muss also kein Strafbefehl sein!! aha, da hab ich jetzt wieder das dazugelernt. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Mir stellt sich die Frage mit welcher Rechtsgrundlage hier die Feuerwehr tätig werden könnte. genau - in welcher Art, Form usw. tangiert dieser Vorgang überhaupt die Mitgliedschaft in der Feuerwehr? Wenn die Sache wegen der ermittelt wurde nichts mit dem Feuerwehrdienst zu tun hat dann dürfte das die Feuerwehr ja auch gar nichts angehen. Geschrieben von Jürgen Ringhofer und denkt immer daran, dass man sehr schnell in die Mühlen der Justiz und Ermittlungebehörden geraten kann. oh ja - das kann sehr schnell gehen :-( Da braucht nur jemand einen falsch verdächtigen und schon laufen die Mühlen der Jusitz und Strafverfolgungsbehörden rund :-( Wenn der Albtraum dann vorbei ist kann man sich an der Schadensersatzzahlung der Entschädigungstelle der Staatsanwaltschaft nicht so richtig freuen. Ich hatte mal so ein "Erlebnis" der dritten Art - das Land Baden-Württemberg durfte mir dann eine vierstellige Summe an Schadensersatz zahlen. Der Typ der mir das eingebrockt hatte darf jetzt die Suppe auslöffeln und sich demnächst sicherlich auch noch strafrechtlich für seine falsche Verdächtigung verantworten! MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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