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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW437024
Datum01.11.2007 21:27      MSG-Nr: [ 437024 ]11264 x gelesen

Geschrieben von Stefan HankMich interessiert hauptsächlich die Antwot auf die Kernfrage: Wie entscheidet der Vorstand richtig??????
Welches ist der "Königsweg"?


Das Verfahren wurde hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Zahlung einer Geldbuße in der besagten Höhe eingestellt! Es muss also kein Strafbefehl sein!!

Mir stellt sich die Frage mit welcher Rechtsgrundlage hier die Feuerwehr tätig werden könnte.

Rein rechtlich liegt nichts gegen die Person vor (Verfahren eingestellt)

Freut euch, dass ihr einen solch aktiven Kameraden in euren Reihen habt und denkt immer daran, dass man sehr schnell in die Mühlen der Justiz und Ermittlungebehörden geraten kann.


Fazit: Viel Lärm um nichts!


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