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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 437024 | ||
Datum | 01.11.2007 21:27 MSG-Nr: [ 437024 ] | 11264 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Hank Mich interessiert hauptsächlich die Antwot auf die Kernfrage: Wie entscheidet der Vorstand richtig?????? Das Verfahren wurde hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Zahlung einer Geldbuße in der besagten Höhe eingestellt! Es muss also kein Strafbefehl sein!! Mir stellt sich die Frage mit welcher Rechtsgrundlage hier die Feuerwehr tätig werden könnte. Rein rechtlich liegt nichts gegen die Person vor (Verfahren eingestellt) Freut euch, dass ihr einen solch aktiven Kameraden in euren Reihen habt und denkt immer daran, dass man sehr schnell in die Mühlen der Justiz und Ermittlungebehörden geraten kann. Fazit: Viel Lärm um nichts! Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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