News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 437022
Datum01.11.2007 21:25      MSG-Nr: [ 437022 ]11105 x gelesen

Geschrieben von Manuel SchmidtIn den meisten Ländergesetzen dürfte das Kein Problem des Vereinsvorstandes sein, sondern eines des Dienstvorgesetzten des jeweiligen Feuerwehrangehörigen.

Und selbst wenn es einen "Vorstand" in welcher Form auch immer gibt, so hat die Stadt bestimmt einen eigenen Anwalt der sich darüber ganz doll Gedanken machen kann ...

Alternativ kann man auch blöffen

"Entweder du gehst oder wir schmeißen dich"


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.161


wenn Kameraden straffällig werden... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt