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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 437022 | ||
Datum | 01.11.2007 21:25 MSG-Nr: [ 437022 ] | 11105 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt In den meisten Ländergesetzen dürfte das Kein Problem des Vereinsvorstandes sein, sondern eines des Dienstvorgesetzten des jeweiligen Feuerwehrangehörigen. Und selbst wenn es einen "Vorstand" in welcher Form auch immer gibt, so hat die Stadt bestimmt einen eigenen Anwalt der sich darüber ganz doll Gedanken machen kann ... Alternativ kann man auch blöffen "Entweder du gehst oder wir schmeißen dich" Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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