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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Teterow / Mecklenburg-Vorpommern | 437013 | ||
Datum | 01.11.2007 20:39 MSG-Nr: [ 437013 ] | 11255 x gelesen | ||
die Fortsetzung unseres Szenarios: Die örtliche Feuerwehr hat akute Personalprobleme. Der Kamerad, gegen welchen ermittelt wird, ist aber sehr aktiv. Aufgrund der Vorwürfe durch den Oberstaatsanwalt und der möglichen Verbindung des vermeintlichen Täters zur örtlichen Feuerwehr entschließt sich der Vorstand, den Kameraden bis zum Urteil zu beurlauben (vorläufig auszuschließen). Auf spätere Nachfragen erklärt der Betroffene stets, dass das verfahren bereits eingestellt ist, er diese Mitteilung vom Oberstaatsanwalt aber nur mündlich und noch nicht schriftlich hat. Wieder aus der B***-Zeitung müssen die Kameraden dann erfahren, dass der Betroffene durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von ca. 3750 Euro verdonnert sei. (Wie dies rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt o.ä. bin. kann ein Oberstaatsanwalt eine Strafe verhängen???) Der Betroffene legt dem Vorstand nach einiger Zeit einen Ausschnitt eines Schreibens des zuständigen Gerichtes vor, aus dem hervorgeht, dass er die 3750 Euro zahlen muss... Ob dies ein Urteil ist, kann ich nicht sagen. Frage: Wie handelt der Vorstand richtig??????????????????? Dies ist ausschließlich meine private Meinung! | ||||
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