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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW437001
Datum01.11.2007 20:23      MSG-Nr: [ 437001 ]11206 x gelesen

Geschrieben von Stefan HankWir nehmen mal folgendes Szenario an:
Der Oberstaatsanwalt ermittelt gegen eine Person wegen Betruges in Verbindung mit Vortäuschung einer Straftat. Dies erscheint mit Namen und Foto in der B***-Zeitung und der Tagespresse. Diese Person lebt in einer kleinen Gemeinde bzw. Kleinstadt mit ca 10000 Einwohnern und ist als Mitglied der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr allgemein bekannt.


Wie bereits geschrieben! In derartigen Fällen sollte die Unschuldsvermutung gelten. Gerade Betrugsdelikte sind stark von subjektiven Tatbestandsmerkmalen geprägt, welche erst im Laufe der Ermittlungen festzustellen oder zu widerlegen sind.

Ihr wollt ihn doch nicht vorverurteilen!?

so long

Jürgen


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