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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 437001 | ||
Datum | 01.11.2007 20:23 MSG-Nr: [ 437001 ] | 11206 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Hank Wir nehmen mal folgendes Szenario an: Wie bereits geschrieben! In derartigen Fällen sollte die Unschuldsvermutung gelten. Gerade Betrugsdelikte sind stark von subjektiven Tatbestandsmerkmalen geprägt, welche erst im Laufe der Ermittlungen festzustellen oder zu widerlegen sind. Ihr wollt ihn doch nicht vorverurteilen!? so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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