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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 436992 | ||
Datum | 01.11.2007 20:10 MSG-Nr: [ 436992 ] | 11178 x gelesen | ||
Es kommt in diesen Fällen doch stark auf den Straftatbestand an. Es ist einfach ein Unterschied ob wegen fahrlässiger Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einem Verbrechensdelikt (z. B. Brandstiftung, Mord, Sexualdelikte u. a.) ermittelt wird. Grundsätzlich sollte auch bei der Feuerwehr die Unschuldsvermutung gelten. Bei Verbrechenstatbeständen sollte aber m. E. eine vorläufige Suspendierung erfolgen. Über weitere Folgen kann und sollte man sich dann nach Ausgang des Strafverfahrens unterhalten. Oftmals werden derartige Dinge innerhalb der Feuerwehr aber nicht bekannt! Es besteht ja keine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Dienstvorgesetzten in der Feuerwehr. Hast du eine bestimmte Straftat im Auge? Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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