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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 436989 | ||
Datum | 01.11.2007 20:02 MSG-Nr: [ 436989 ] | 11205 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Hank Mal angenommen: Einer Eurer aktiven Kameraden wird strafrechtlich verfolgt, soll heißen gegen ihn wird durch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wie wird bei euch reagiert? Nunja, würde sagen zuerst kommt es darauf an, was es war - Diebstahl oder "zu schnell gefahren" (auf gut deutsch) Wie ist die Beweislage? Strafverfolgung ist ja noch nicht Verurteilung! Je nach dem was die Gründe sind, würde ich vom Dienst freistellen, bei rechtskräftiger Verurteilung (je nach Tat) auch Ausschluss. Wie würde es in der Bevölkerung aussehen, wenn ihr einen verurteilten Straftäter einsetzt, oder auch jemanden wo allgemein bekannt ist, dass ermittelt wird (in einer Prisanten Sache). Also aus meiner persönlichen Sicht - zunächst Prüfung des Sachverhaltes --- Dann entscheiden über weiteres Vorgehen! -- Suspendierung bis hin zu Ausschluss alles Möglich ABER immer den konkreten Fall betrachten, aus der ferne ohne zu wissen was und wieso Geschehen, schwer zu sagen. Anders wäre es für mich bei der Aufnahme in die Wehr, Wenn zuvor Straffällig, no go ... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen .... Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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