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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz436988
Datum01.11.2007 20:00      MSG-Nr: [ 436988 ]11198 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerganz einfach: solange jemand noch nicht rechtskräftig verurteilt ist gilt dieser als unschuldig.

Jedoch kann bei entsprechendem Tatverdacht bestimmter Vergehen eine vorrübergehende Beurlaubung, Diensteinschränkung o.ä. möglich wenn nicht sogar geboten sein.



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