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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettass ohne anerkennungs Jahr6 Beiträge
AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / 436827
Datum01.11.2007 12:23      MSG-Nr: [ 436827 ]4817 x gelesen

Hallo, also der Begriff "Anerkennungsjahr" sagts ja eigentlich. Du musst dieses Abschlussgespräch am Ende des praktischen Jahres haben. Falls du vorher den RettSan gemacht hast und den bestanden hast biste bis zum Abschlussgespräch RettSan.


Gruß Gregor



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