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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beantragung von Sonderrechten | 59 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Leverkusen / NRW | 436640 | ||
Datum | 31.10.2007 14:14 MSG-Nr: [ 436640 ] | 15422 x gelesen | ||
Hallo zusammen, hab grad hier die Beiträge zu der Frage des Kameraden durchgelesen und habe mich ernsthaft gefragt ob ich hier wirklich auf einem Forum der Feuerwehr bin oder vielleichst doch bei ner Playmobilfeuerwehr im Kindergarten. Kann man auf eine Frage nicht eine sachliche Antwort geben, auch wenn sie manch einem vielleicht etwas suspekt vorkommt? Zu der Frage,die ja zum Glück zumindestens ein ganz kleiner Teil gut beantwortet hat. Die Genehmigung wird nur erteilt wenn der Antragssteller eine wichtige Führungskraft wie z.b. Kreisbrandmeister oder höher ist.Selbst hier ist es nicht einfach,an diese Gehemigung zu kommen. Hier wird auch immer nur von Sonderechten gesprochen,bitte hier das Wegerecht nicht vergessen. Hier auch mal eine kleine Anmerkung bzw. ein Argument, warum wir nicht alle eine Sondersignalanlage benutzen können. Stell dir mal bitte vor,bei einem Alarm kommen zwanzig Autos mit Tatütata und Blaulicht durch die Stadt oder Dorf zur Feuerwache,und es würde eventuell nur ein Papierkorb brennen. Mal abgesehen das dies auch eine grosse Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer und vor allem für dich selbst wäre. Wer von Euch schon selbst am Steuer sass ob im ELW oder auf der Dl.der weiss worüber ich rede. Ich bin seit über 20 Jahren in der Feuerwehr und bin bis jetzt auch ohne blaues Licht-und Martinshorn zügig an der Wache angekommen. In diesem Sinne, Kommt alle gut hin und vor allem gesund nach Hause | ||||
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