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Tanklöschfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeantragung von Sonderrechten59 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz436548
Datum31.10.2007 00:06      MSG-Nr: [ 436548 ]15459 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Reiner HesseDarf ich damit auf bundesdeutschen Staatsgebiet rechtmässig Platz für meinen herrlichen Gummibock TLF 2000 schaffen.......

Aufgrund der geschlossene Verträge ist es dabei unerheblich, ob es sich um ein deutsches oder ausländisches Fahrzeug handelt, sofern er über die richtigen Signale, also Blaulicht und Martinshorn, keine Sirene, verfügt.

Geschrieben von Reiner Hesse....oder kann ein bundesdeutscher Kraftfahrer für sich in Anspruch nehmen Kojac nicht zu kennen bzw. nicht wahrzunehmen...?

Bei der in Anspruchnahme von Sonderrechten heißt es nicht, dass diese Fahrzeuge Vorfahrt haben, diese haben lediglich Vorrang, d.h. die anderen Fahrzeugführer müssen die Fahrzeuge vor- und vobeilassen aber der Fahrer des Einsatzfahrzeuges muß sich vergewissern, dass diese das auch tun!

Also wie Kojak durch die Lande brettern ist nicht. Wobei mit der Sirene evtl. auch eine Verwechslungsgefahr mit dem neurdings in Deutschland bei der Polizei versuchweise verwendeten "Yelp" - Signal besteht. Die Polizei setzt diese Yelp-Signal zum Anhalten von Fahrzeugen ein.

Natürlich kannst Du mit Licht- und Sirenensignale fahren (so fern freigegeben), das haben die Amis bei uns schon Jahrelang und zu jeder Gelegenheit gemacht, nur musst Du mit ganz anderen Reaktionen der Autofahrer rechnen. Man ist manchmal überrascht wie merkwürdigt erwachsene Menschen reagieren wenn plötzlich ein großes Auto mit Blinklicht und lauten "Hupen" heranfährt.

Wie hier nun die genaue Rechtslage ist kann ich Dir nicht sagen. Am besten wendet man sich da an das Innenmysterium von Rh.- Pfalz, die müssten rechtverbindliche Aussagen treffen können.

Gruß vom Berg

Jakob


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