Is ja beeindruckend, der ganze strassenverkehrsrechtliche Bereich in dem du dich offensichtlich auskennst. Daher mal ne konkrete Frage. Zwischen der BRD bzw. Rhl.Pfz. besteht ein Abkommen zur gegenseitigen Hilfe bei Notfällen. Ich war selbst schon zu Einsätzen und Übungen mit dem luxemburgischen Einsatzfahrzeug in Deutschland unterwegs, d.h. im unmittelbaren Grenzgebiet. Unsere Sondersignalanlage dürfte jedem deutschen TÜV-Prüfer den kalten Fußschweiss auf die Stirn treiben. Es ist eine US-Anlage (Whelen Edge 9000 Strobe mit ws295 Amplifier). Darf ich damit auf bundesdeutschen Staatsgebiet rechtmässig Platz für meinen herrlichen Gummibock TLF 2000 schaffen oder kann ein bundesdeutscher Kraftfahrer für sich in Anspruch nehmen Kojac nicht zu kennen bzw. nicht wahrzunehmen...?
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