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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusrücken vor Schulbeginn?73 Beiträge
AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern436452
Datum30.10.2007 17:11      MSG-Nr: [ 436452 ]21745 x gelesen

Geschrieben von Anton Kastner?(4) Volljährige Schüler und Studenten sind wäh-rend der Teilnahme an Einsätzen und für einen an-gemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.?

Das sagts doch schon: Volljährige Schüler. Damit dürften wohl eher Berufsschüler,
Besucher einer FOS/BOS, Gymnasium...gemeint sein. Und da Markus keine 18 ist hat sich das Problem nach meiner Meinung schon erledigt.

Bei uns rückt man sowieso erst ab 18 aus.

Mkg

Bernd



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