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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken vor Schulbeginn? | 73 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 436452 | ||
Datum | 30.10.2007 17:11 MSG-Nr: [ 436452 ] | 21745 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner ?(4) Volljährige Schüler und Studenten sind wäh-rend der Teilnahme an Einsätzen und für einen an-gemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.? Das sagts doch schon: Volljährige Schüler. Damit dürften wohl eher Berufsschüler, Besucher einer FOS/BOS, Gymnasium...gemeint sein. Und da Markus keine 18 ist hat sich das Problem nach meiner Meinung schon erledigt. Bei uns rückt man sowieso erst ab 18 aus. Mkg Bernd | ||||
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