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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusrücken vor Schulbeginn?73 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY436427
Datum30.10.2007 16:00      MSG-Nr: [ 436427 ]21830 x gelesen

Geschrieben von Ingo HornMal abgesehen davon, dass die Aussage "Schule vor Feuerwehr" durchaus Sinn macht: Die Vorschrift gibts wirklich in Bayern? Wäre das erste Mal, dass mir sowas tatsächlich als Gesetzestext unterkommt :)

Hallo Ingo,

ins neue BayFwG soll ein Passus hineinkommen, der zuläßt, dass Schüler zu Einsätzen ausrücken können. Ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt. Manche Funktionäre feierdas als großen Erfolg. Aber erst muss das Gesetz erst mal vom Landtag verabschiedet werden.

?(4) Volljährige Schüler und Studenten sind wäh-rend der Teilnahme an Einsätzen und für einen an-gemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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