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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Der faire Einstellungstest | 61 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 435796 | ||
| Datum | 28.10.2007 05:08 MSG-Nr: [ 435796 ] | 24977 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Maximilian Köhler Ich mein, wenn man seine Sehschwäche als Behinderung anerkennen lassen würde, müsste man bei gleicher Qualifikation einem anderen Bewerber AFAIK sogar vorgezogen werden. ;-) Au Weh, als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50, der vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens GdB 30 kann man unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Am besten mal hier ab Seite 101 lesen. Also wegen einer Sehbehinderung auf mindestens GdB 30 zu kommen....... da kannst Du Dich bei einer Grubenwehr bewerben ;-) Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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