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As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDer faire Einstellungstest61 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz435796
Datum28.10.2007 05:08      MSG-Nr: [ 435796 ]24977 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Maximilian KöhlerIch mein, wenn man seine Sehschwäche als Behinderung anerkennen lassen würde, müsste man bei gleicher Qualifikation einem anderen Bewerber AFAIK sogar vorgezogen werden. ;-)

Au Weh, als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50, der vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens GdB 30 kann man unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

Am besten mal hier ab Seite 101 lesen. Also wegen einer Sehbehinderung auf mindestens GdB 30 zu kommen....... da kannst Du Dich bei einer Grubenwehr bewerben ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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