News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | |||
Thema | Funkübung mit Fehlern | 52 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 435629 | |||
Datum | 27.10.2007 10:38 MSG-Nr: [ 435629 ] | 12645 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Thomas Burghart ohne gf lehrgang keinen sprechfunkausbilder lehrgang, und um sprechfunkausbilder zu sein, muss man nicht zwingend laufen können oder??:-) Ein 16-jähriger könnte beispielsweise hinsichtlich des Führerscheins Kl. B ähnlich argumentieren: "Ohne 18 zu sein, gibts keinen Führerschein. Aber um Fahren zu können braucht man ja nicht 18 zu sein." Es wird immer Vorgaben geben die diskussionswürdig sind und womöglich mal angepaßt werden sollte. Dennoch sind es Regeln, die es erst einmal zu befolgen gilt - insbesondere von behördlichen Einrichtungen und deren Mitarbeitern. Wenn bereits diese Vorbildfunktion abhanden gekommen ist, dann sieht es in unserer Gesellschaft schlimm aus. Aber nun zu einer möglichen Änderung der derzeitigen Vorschriftenlage. Zunächst sollte man klären wieso der GF-Lehrgang als Voraussetzung gewählt wurde. Zwei mögliche Ansätze (oder eine Mischform daraus) wären denkbar: 1. Nur Unterführer und Führer sollen ausbilden dürfen - hirarchische Grenze. 2. Das im GF-Lehrgang vermittelte Wissen ist ganz oder teilweise notwendig um die Tätigkeit ausführen zu können - fachliche Grenze. Insbesondere wenn der zweite Punkt zutrifft muß weiter geprüft werden ob es sich dabei um a) das Führungswissen b) die Feuerwehreinsatztaktik oder c) das auf diesem Lehrgang allgemein verbreitete Fachwissen handelt, welches ausschlaggebend war, den GF als Voraussetzungslehrgang zu definieren. Letztendlich läuft dieses auf eine Umgestaltung der Fauerwehrausbildung hinaus, welche gut überlegt sein sollte. Wichtig ist es dabei die Frage zu stellen ob und im welchem Umfang auch andere Personengruppen in die Ausbildung integriert werden sollten und inwieweit zu den ggf. extern erworbenen (Fach-)Kenntnissen, Fach- und Führungswissen sowie -erfahrung aus dem Bereich der BOS im Allgemeinen und der Feuerwehr im Besonderen erforderlich sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|