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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 435507 | ||
Datum | 26.10.2007 15:07 MSG-Nr: [ 435507 ] | 6374 x gelesen | ||
Hallihallo, ist aber (zumindest bei uns) keine Neuigkeit. Das geht sogar soweit, dass der Stadt-Bauhof bei innerstädtischen Straßen, die als Bundes- oder Kreistraße gewidmet sind nicht tätig wird, sondern dafür der Bereitschaftsdienst des LBM (Landesbetrieb Mobilität - gib dem Kind einen neuen Namen ;-)) alarmiert wird. Bei VU oder anderen Umweltschadenlagen auf diesen Straßen wird aber nicht diskutiert, sondern die Feuerwehr übernimmt die erforderlichen Erstmaßnahmen (z.B. Eindämmen, Aufnehmen, Abstumpfen) auch ohne "Rücksprache" im Rahmen der notwendigen Gefahrenabwehr. Alle weiteren Maßnahmen, z. B. großflächiges oder streckenweises Abstreuen sowie Endreinigung und natürlich die letztendliche Freigabe wird auch nicht abgesprochen sondern ÜBERGEBEN. Ist ganz klar nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr (zumindest in RLP), und somit ist die FW auch ganz schnell aus der Haftung. Pech haben halt die Feuerwehren, die mittels Vereinbarung diese Dienste von der VG übernommen haben, wie z. B. in einer benachbarten großen kreisangehörigen Stadt ;-) Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | ||||
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