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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaLoB und Co7 Beiträge
AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW435502
Datum26.10.2007 14:24      MSG-Nr: [ 435502 ]4817 x gelesen

Geschrieben von Eberhard ConradIst zwar ein bischen früh dafür aber in unserer schönen Stadt hat man bei den Angestellten das/der/die LoB eingeführt (Leistungsorientierte Bezahlung), in dem man ein Teil der Gehälter einbehalten hat und dieses angesparte Geld nun verteilt.
Gibt auch Stimmen/Meinungen, die das bei auch für Beamte einführen wollen. Möchte mich jetzt nicht darüber diskutieren wie man wenn und warum beurteilt sondern mir geht es einfach um die rechtliche Lage.
Das man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???


Die LoB kann ohne weiteres auch für Beamte in der Gemeinde eingeführt werden. Theoretisch gibt es für die Beamten dafür in NRW bereits seit Jahren die LPVZO. Bezahlt haben wir die auch schon mit der Ändereung der Dienstaltersstufen. Jedoch haben, soweit mir bekannt, die meisten Gemeinden auf die Umsetzung verzichtet bzw. das Geld anderweitig verwendet.

Falls ich Deine Frage richtig verstanden habe geht es Dir darum, ob bei einer solchen Einführung die Gemeinde dein momentanes Gehalt senken kann. Definitiv nein.

Gruß

Udo



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