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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | LoB und Co | 7 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 435502 | ||
| Datum | 26.10.2007 14:24 MSG-Nr: [ 435502 ] | 4817 x gelesen | ||
Geschrieben von Eberhard Conrad Ist zwar ein bischen früh dafür aber in unserer schönen Stadt hat man bei den Angestellten das/der/die LoB eingeführt (Leistungsorientierte Bezahlung), in dem man ein Teil der Gehälter einbehalten hat und dieses angesparte Geld nun verteilt. Die LoB kann ohne weiteres auch für Beamte in der Gemeinde eingeführt werden. Theoretisch gibt es für die Beamten dafür in NRW bereits seit Jahren die LPVZO. Bezahlt haben wir die auch schon mit der Ändereung der Dienstaltersstufen. Jedoch haben, soweit mir bekannt, die meisten Gemeinden auf die Umsetzung verzichtet bzw. das Geld anderweitig verwendet. Falls ich Deine Frage richtig verstanden habe geht es Dir darum, ob bei einer solchen Einführung die Gemeinde dein momentanes Gehalt senken kann. Definitiv nein. Gruß Udo | ||||
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