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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaLoB und Co7 Beiträge
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz435481
Datum26.10.2007 12:44      MSG-Nr: [ 435481 ]4778 x gelesen

Geschrieben von Eberhard ConradDas man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???

Richtig !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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