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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 435389 | ||
Datum | 25.10.2007 22:53 MSG-Nr: [ 435389 ] | 6826 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Ändert sich da zum Jahresechsel nicht die Grenze auf 150,-?? Diese Klassifizierung ist nur steuerrechtlich relevant. Da eine Kommune aber regelmäßig keine Steuerbilanz aufstellt kann sie das tun, was auch jedes Unternehmen tun könnte. Nämlich die Abschreibungsdauer selbst festlegen ;-) (natürlich begründbar und wirtschaftlich sinnvoll). Wenn ich nun sage "Stiefel werden nach der Ausgabe an einen FM nicht mehr gebraucht einem anderen zur Verfügung gestellt", dann sinkt der wirtschaftliche Wert dieser Stiefel mit dem Zeitpunkt der Ausgabe auf Null. Also kann ich Stiefel auch wenn sie 1.000?/ Paar kosten im jahr der Anschaffung (=Ausgabe) auf Null in einem Einmalbetrag abschreiben und dieses auch begründen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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