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Thema | Unfallforschung der TU Dresden | 24 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 435319 | ||
Datum | 25.10.2007 20:25 MSG-Nr: [ 435319 ] | 7235 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky Wie waren die gesetzlichen Voraussetzungen nochmal? Aber die Fw die dir "alles" zerstört ;-) Nein ich gehe mal davon aus, das es die Größe des "Erfasssungsgebietes" ist, welche diese Rechte rechtfertigt (gut gesagt?). Auch "mein" LK Sächsische Schweiz wird von der UF bereist. Und ein großes Erfassunggebiet bringt eben schnellere und umfassendere "Beispiele" Noch spannender wird es dann bei den Wegerechten § 38 StVO: Dann muß man aber auch die Frage des Mißbrauchs mal stellen. Ist z.B. bei einer BMA es gerechtfertigt, obwohl es statistisch nachgewiesen in 95% kein Schadenseieignis ist (man sollte nun noch zusätzlich die Fälle abziehen, wo es kein Grund zur "höchsten Eile" usw...) Wie sieht es eigentlich mit der Begründung bei div. Staatsvertretern aus? Man könnte nu noch div. Verkehrgesellschaften, Energieversoger...gibts noch mehr? Ob hier eine irgendwann in ferner Zukunft aus der Auswertung möglicherweise zu vermeidende Unfälle ausreichen wage ich doch mal stark zu bezweifeln... Ja so ist das halt mit der Forschung. Wenn man vorher schon wüsste was raus kommt, brauchte man sie ja nicht. (Ich hab eine "Motorwelt" von 1938, in der ein Vorschlag steht, die Sitze der Mitfahrer mit Griffstangen auszurüsten, damit sich die Insassen (ähnlich wie der Fahrer am Lenkrad) festhalten kann, um so die Folgen eines Unfalles zu lindern. Man hatte festgestellt, das die Mitfahrer schwerer und öfter tödlich verletzt werden... Und das waren doch keine Dummen, zu der Zeit war z.B. die Relativitätstherorie schon 33 Jahre "alt" und die Kernspaltung "vollzogen"...) mkg hwk | ||||
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