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Thema | Unfallforschung der TU Dresden | 24 Beiträge | ||
Autor | Davi8d B8., Rabenau / Sachsen | 435309 | ||
Datum | 25.10.2007 19:52 MSG-Nr: [ 435309 ] | 7189 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Für mich stellt dein Text eher in Frage, ob du §46 Absatz2 StVO gelesen hast ;-) Was meinst du damit genau. Ja du hast Recht, diesen Artikel kannte ich nicht. Nach diesem Artikel dürfen Ausnahmegenehmigungen für §35 u. §38 nicht erteilt werden. Das heißt die Entscheidung des Amtes ist nicht korrekt. korrigier mich wenn ich falsch liege oder schließt du Sonder- und Wegerecht in §2 mit ein? Alles meine persönliche Meinung!! | ||||
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