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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaUnfallforschung der TU Dresden24 Beiträge
AutorDavi8d B8., Rabenau / Sachsen435309
Datum25.10.2007 19:52      MSG-Nr: [ 435309 ]7189 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Unfallforschung TU Dresden
  • 25.10.07 Link zur Sendung des ZDF über die Unfallforschung der TU Dresden
  • 24.10.07 und ff Beiträge

  • Geschrieben von Henning KochFür mich stellt dein Text eher in Frage, ob du §46 Absatz2 StVO gelesen hast ;-)

    Was meinst du damit genau. Ja du hast Recht, diesen Artikel kannte ich nicht.
    Nach diesem Artikel dürfen Ausnahmegenehmigungen für §35 u. §38 nicht erteilt werden.
    Das heißt die Entscheidung des Amtes ist nicht korrekt.
    korrigier mich wenn ich falsch liege oder schließt du Sonder- und Wegerecht in §2 mit ein?


    Alles meine persönliche Meinung!!

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