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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaUnfallforschung der TU Dresden24 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW435308
Datum25.10.2007 19:39      MSG-Nr: [ 435308 ]7139 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Unfallforschung TU Dresden
  • 25.10.07 Link zur Sendung des ZDF über die Unfallforschung der TU Dresden
  • 24.10.07 und ff Beiträge

  • Geschrieben von ---David Bormann--- Das heißt eigentlich laut Amt dürfen die das, laut Gesetzen aber eigentlich nicht. Das stellt doch sehr die Entscheidung des Amtes in Frage.

    Für mich stellt dein Text eher in Frage, ob du §46 Absatz2 StVO gelesen hast ;-)

    Gruß,
    Henning



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