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Thema | Unfallforschung der TU Dresden | 24 Beiträge | ||
Autor | Davi8d B8., Rabenau / Sachsen | 435297 | ||
Datum | 25.10.2007 18:58 MSG-Nr: [ 435297 ] | 7189 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Weege Ein Tierarzt der zu einem VU gerufen wird um ein eingeklemmtes, schwer verletztes Pferd zu behandeln darf sich durch den dicksten Verkehr quälen Es gibt im deutschen Rechtsstaat nunmal die Differenzierung zwischen Menschenleben und "Tierleben". Über Recht und Unrecht dieser Festlegung brauchen wir hier glaube ich nicht diskutieren zumal das auch dem Problem nicht zuträglich ist. Wichtig wäre hier vielleicht noch anzumerken: 1. Einsatzinformationen sind oft nur waage Anhaltspunkte, gerade bei VU liegen Einsatzstichwort und reales Unfallbild oftmals sehr weit auseinander deshalb kann ich nicht einschätzen wie drinklich die Anfahrt zu erfolgen hat, dann könnt ich auch diskutieren ob ich im RD immer mit SoSi zum VU fahren muss! 2. Es gibt Unfälle, besonders Autobahnunfälle mit mehreren PKW wo die Unfallforschung vor Ort sofort für die Erstversorgung von Patienten benötigt wurde und dieser Aufgabe auch nachkam, als letztes stellt sich mir noch die Frage wer über SoSi ja oder nein letztendlich im Einzelfall entscheiden soll, der Fahrzeugführer, die Leitstelle, ... Alles meine persönliche Meinung!! | ||||
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