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RubrikSonstiges zurück
ThemaUnfallforschung der TU Dresden24 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW435295
Datum25.10.2007 18:50      MSG-Nr: [ 435295 ]7196 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Unfallforschung TU Dresden
  • 25.10.07 Link zur Sendung des ZDF über die Unfallforschung der TU Dresden
  • 24.10.07 und ff Beiträge

  • Hi!

    Geschrieben von Thomas WeegeBei schwereren Unfällen macht die Polizei auch eine genaue Dokumentation der Unfallstelle.

    Naja. Ich habe in meinen 1,5 Jahren Berufserfahrung und x Gerichtsverhandlungen im Verkehrsrecht schon lustige Dinge mit polizelichen Unfallaufnahmen erlebt. Da passiert es oft genug, dass die Sachverständigen schimpfen, weil die Angaben der Polizei irgendwie nicht passen.
    Liegt einfach daran, dass eben auch Kleinigkeiten wichtig sind, die gerne auch mal übersehen werden. Und da die Polizisten nunmal "Allrounder" sind, die viele Dinge können müssen, hat man am besten gleich den Fachmann vor Ort.

    Die Sendung dürfte eine Wiederholung gewesen sein, ich hatte die vor einiger Zeit auch schon mal gesehen und mir direkt die gleich Frage mit den SoSi gestellt.

    Wie waren die gesetzlichen Voraussetzungen nochmal?
    § 35 StVO
    zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben -> Unfallforschung? Hm...
    dringend geboten -> kommt es hier wirklich darauf an, ob ich 5 Min früher oder später da bin. So schnell kommt kein Abschlepper, d.h. die Fahrzeugspuren bekomme ich auch noch einige Zeit später. Und Personenbefragung kann man auch später im KH machen...

    Noch spannender wird es dann bei den Wegerechten § 38 StVO:
    höchste Eile geboten ist,
    um Menschenleben zu retten oder
    schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
    eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
    flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Ob hier eine irgendwann in ferner Zukunft aus der Auswertung möglicherweise zu vermeidende Unfälle ausreichen wage ich doch mal stark zu bezweifeln...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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