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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 435292 | ||
Datum | 25.10.2007 18:23 MSG-Nr: [ 435292 ] | 6844 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Fakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht. Interessant dürfte die Wertermittlung bei mischfinanzierten Sachen werden. Bei uns zahlt zB die Gemeinde bei den Einsatzstiefeln den Preis für Knobelbecher und der FA, der was besseres will zahlt den Mehrpreis. Auch in vielen anderen Wehren ist diese Vorgehensweise gängige Praxis. Gruß Peter | ||||
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